Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat der BX Swiss AG anfangs Mai 2020 die Zulassung als Prüfstelle gemäss Art. 52 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) erteilt. Die Zulassung erfolgt per 1. Juni 2020. Ab diesem Datum können registrierte Gesuchsteller über die Online Plattform der BX Swiss Gesuche zur Prüfung und/oder Hinterlegung von Prospekten einreichen.
Geprüfte Prospekte ab dem 1. Dezember 2020 obligatorisch
Mit Zulassung der beiden Prüfstellen der BX Swiss AG und der SIX Exchange Regulation AG beginnt die sechsmonatige Übergangsfrist nach Art. 109 FIDLEV zu laufen: Demnach gilt ab dem 1. Dezember 2020 die Pflicht zur Veröffentlichung eines genehmigten Prospekts für Effekten, für die ein öffentliches Angebot unterbreitet oder um Zulassung zum Handel auf einem Handelsplatz ersucht wird.
Regularien der Prüfstelle für Prospekte
Informationen zum Verfahren der Prüfung und Hinterlegung von Prospekten können dem Reglement der Prüfstelle entnommen werden. Übrige Bestimmungen sind den entsprechenden Weisungen sowie der Gebührenordnung zu entnehmen: Regularien der Prüfstelle.
Veröffentlichung von Prospekten
Gemäss Art. 64 Abs. 3 lit. d FIDLEG kann die Pflicht zur Veröffentlichung des Prospekts durch elektronische Publikation auf der Webseite der Prüfstelle erfüllt werden. Prospekte, die durch die BX Swiss geprüft werden, können auf Wunsch des Gesuchstellers ohne zusätzliche Gebühren über www.regservices.
Voll digitalisierter Gesuchsprozess
Die BX Swiss unterstützt voll digitale Gesuchsprozesse, die auf technologischen Plattformen und RegTech Lösungen der neusten Generation basieren. Benutzer können den Status Ihrer Gesuche über die Online-Plattform stets verfolgen und werden über Änderungen zudem umgehend per E-Mail informiert. Einzelne Benutzer können gruppiert werden, so dass Gesuche auch anderen Team-Mitgliedern zugänglich sind.
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